Behandlungskosten und Kostenübernahme
Nach der Erstanamnese und anschließender Ausarbeitung des Therapieplans kann ich genauer einschätzen, welcher finanzielle Rahmen auf Sie zukommt. Die Gesamtkosten der Behandlung richten sich nach therapeutischem Vorgehen und Zeitaufwand.
Es fallen je nach Art der Therapie ggf. zusätzlich Kosten für Medikamente an.
Gesetzliche Krankenversicherungen und Selbstzahler
In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die Kosten für Heilpraktikerleistungen sowie für verordnete Medikamente nicht.
Liegt keine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung und keine Beihilfeberechtigung vor, erfolgt die Behandlung als Selbstzahler.
Private Krankenversicherungen
Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen übernehmen oftmals Teile oder die gesamten Kosten der Behandlung. In diesen Fällen wird eine Rechnung nach der offiziellen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ausgestellt, die dann bei dem entsprechenden Kostenträger eingereicht werden kann.
Bitte setzen Sie sich vor der ersten Behandlung mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung in Verbindung, um die Übernahmebedingungen der Kosten für die Therapie zu klären.
Allgemeiner Hinweis
Unabhängig von einer Erstattung durch private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen oder Beihilfestellen, sind die Liquidationen (Rechnungen) in voller Höhe zu zahlen. Darüber hinaus ist die Gewährung der Vergütung nicht von einem Heilerfolg abhängig.
Hinweis zur Terminabsage
Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Nach der 24 Stunden Frist werden 80€ für die Kosten des Terminausfalls berechnet.